Hinweise zur Patientenverfügung

  1. Eine Patientenverfügung gibt das Recht, über zukünftige Behandlungen im Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit im Voraus zu bestimmen. Ihr Inhalt ist verbindlich für die behandelnden Ärzte und den Bevollmächtigten oder Betreuer.
  2. Eine Patientenverfügung ist nicht Pflicht, jedoch zu empfehlen.
  3. Eine Patientenverfügung kann nicht als Bedingung für einen Vertragsschluss gemacht werden.
  4. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden, notarielle Beurkundung oder zumindest Beglaubigung ist zu empfehlen.
  5. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
  6. Eine Patientenverfügung muss nicht in bestimmten Zeitabständen wiederholt werden.
  7. Die Ärzte gelangen über das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer an die Daten des Bevollmächtigten.
  8. Eine Patientenverfügung sollte verbunden werden mit einer Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht, eventuell auch mit einer Vermögensvollmacht. Dies hat den Vorteil, dass ich die Person meines Vertrauens einsetze.
  9. Man ist nie zu jung, eine Patientenverfügung zu errichten.

 

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