Vorsorge
Hinweise zur Patientenverfügung
- Eine Patientenverfügung gibt das Recht, über zukünftige Behandlungen im Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit im Voraus zu bestimmen. Ihr Inhalt ist verbindlich für die behandelnden Ärzte und den Bevollmächtigten oder Betreuer.
- Eine Patientenverfügung ist nicht Pflicht, jedoch zu empfehlen.
- Eine Patientenverfügung kann nicht als Bedingung für einen Vertragsschluss gemacht werden.
- Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden, notarielle Beurkundung oder zumindest Beglaubigung ist zu empfehlen.
- Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
- Eine Patientenverfügung muss nicht in bestimmten Zeitabständen wiederholt werden.
- Die Ärzte gelangen über das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer an die Daten des Bevollmächtigten.
- Eine Patientenverfügung sollte verbunden werden mit einer Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht, eventuell auch mit einer Vermögensvollmacht. Dies hat den Vorteil, dass ich die Person meines Vertrauens einsetze.
- Man ist nie zu jung, eine Patientenverfügung zu errichten.
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